Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wenn nachfolgend von „HEINZ training“ die Rede ist, so ist dies von Mitbenutzern wie folgt zu verstehen: Wer seinen Vertrag bei „HEINZ training“ in Münster abgeschlossen hat, dessen Vertragspartner ist ausschließlich die M.A.U. GmbH, Steinfurter Str. 60B, 48149 Münster. Mit „HEINZ training“ ist dann also die M.A.U. GmbH gemeint.
Die erste Ausstellung des Ausweises kostet 10,– Euro. Dieser Betrag ist mit der Zahlung der einmaligen Servicepauschale abgegolten. Bei vom Mitbenutzer verschuldetem Verlust oder vom Mitbenutzer verschuldeter Beschädigung des Ausweises kostet eine erneute Ausstellung des Ausweises ebenfalls 10,– Euro. Wenn der Mitbenutzer bei einer erneuten Ausstellung des Ausweises nachweist, dass kein Schaden entstanden ist, schuldet er nichts. Wenn der Mitbenutzer bei einer erneuten Ausstellung des Ausweises nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, hat der Mitbenutzer nur denjenigen Betrag zu entrichten, über dessen Vorliegen er den Nachweis erbracht hat.
Dieser Ausweis ist für alle HEINZ-Betriebe gültig. Der HEINZ-Ausweis berechtigt seinen Inhaber zur Benutzung der Trainingsanlagen innerhalb der ausgehangenen Öffnungszeiten.
Bei Schließung durch höhere Gewalt, behördliche Vorschriften oder lokale Gegebenheiten besteht kein Leistungsanspruch des Mieters.Ärztlich bestätigte Ausfallzeiten von zusammenhängend mindestens vier Wochen werden an die Vertragslaufzeit angehängt, sofern sie innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Unterbrechungsgrundes schriftlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt bei beruflich bedingten Ausfallzeiten sowie Auslandsaufenthalten. Bei ärztlich attestiertem, dauerhaftem Nutzungsverbot hat der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es wird die tatsächliche Laufzeit abgerechnet.

Bei Verhinderung des Mieters bleibt die Leistungspflicht bestehen. Für versäumte Stunden erfolgt keine Rückvergütung.

Bei einem Wohnortwechsel kann dieser Vertrag vorzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift und unter Vorlage einer amtlichen Meldebescheinigung, die den neuen Wohnort dokumentiert, gekündigt werden, wenn wegen des Wohnortwechsels ein Besuch des nächstgelegenen HEINZ-Betriebes unzumutbar wird bzw. geworden ist. Bei der Entscheidung über die Unzumutbarkeit werden alle wesentlichen Umstände individuell abgewogen, in Sonderheit die Entfernung und/oder der Zeitaufwand zum Erreichen des nächstgelegenen HEINZ-Betriebes. Die dann tatsächliche Laufzeit wird berechnet.

Dieser Vertrag ist für die in den Vertragsunterlagen vermerkte Zeit geschlossen. Wird dieser nicht bis sechs Wochen vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift gekündigt, verlängert er sich um jeweils drei Monate.

Ist Ratenzahlung vereinbart, ist HEINZ training dann zur Forderung des gesamten Restbetrages berechtigt, wenn zwei Raten infolge nicht ausgeglichen wurden.

Die HEINZ-Betriebe schließen – unter den nachfolgenden Einschränkungen – jegliche Haftung für Schäden des Mitbenutzers aus. Dieser Haftungsausschluss gilt in Sonderheit für mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände. Die Haftung für Schäden bzgl. der Verletzung der Gesundheit des Körpers oder des Lebens unterliegt diesem Haftungsausschluss nicht, wenn der Grund für solche Schäden eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch die HEINZ-Betriebe oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen darstellt. Die Haftung für sonstige Schäden unterliegt diesem Haftungsausschluss nicht, wenn der Grund für solche Schäden eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch die HEINZ-Betriebe oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen darstellt.

Die HEINZ-Trainingsprinzipien sind Bestandteil dieses Vertrages und zu befolgen. Aus hygienischen Gründen ist dem Mitbenutzer das Training nur mit einem Handtuch, Sportschuhen sowie Trainingsbekleidung (die den Oberkörper, die Oberarme und die Oberschenkel bedeckt) gestattet.

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Nebenabreden – einschließlich der Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses – bedürfen der Schriftform, es sei denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen oder individuellen Abrede. Auch wiederholte Leistungen oder Vergünstigungen ohne ausdrückliche oder individuelle Vertragsabrede begründen keinen Anspruch für die Zukunft.

Die Rechte aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

Sollte ein Teil des Vertrages rechtsunwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des übrigen Vertrages unberührt.